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NIS2 Registrierungspflicht bis zum 06. März 2026 – Sind Sie vorbereitet?

Die NIS2-Richtlinie bringt eine der größten Veränderungen im Bereich der Cyber- und Informationssicherheit der letzten Jahre. Viele Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, sich beim BSI zu registrieren – und das innerhalb klarer Fristen.

Was passiert?

Mit NIS2 hat die EU das Sicherheitsniveau für Unternehmen deutlich angehoben. Die Richtlinie verpflichtet eine große Anzahl von Organisationen dazu, bestimmte Mindeststandards zur Informationssicherheit umzusetzen. Dazu zählen u.a.:

  • Einführung eines umfassenden Risikomanagements
  • Organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen
  • Schulungen und Sensibilisierung von Mitarbeitenden
  • Regelmäßige Überprüfungen und Nachweise
  • Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen

In Deutschland übernimmt das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die nationale Umsetzung und verlangt von betroffenen Unternehmen eine fristgerechte Registrierung. 

 

Wer ist betroffen?

Die NIS2‑Richtlinie betrifft deutlich mehr Unternehmen als die bisherige NIS‑Umsetzung. Betroffene sind u. a.:

  • Unternehmen in kritischen Sektoren (z. B. Energie, Transport, Gesundheit, Wasser, IT/Telekommunikation)
  • Firmen in wichtigen Sektoren wie Fertigung, Post & Kurier, Chemie, Lebensmittelproduktion und weitere
  • Viele Mittelständler, die zuvor nicht unter die alte NIS‑Regelung gefallen sind

 

Ob Ihr Unternehmen offiziell als betroffen gilt, können Sie direkt über die Selbsteinschätzung des BSI prüfen

Was sind die Folgen?

Unternehmen, die unter NIS2 fallen, müssen sich beim BSI registrieren. Diese Registrierung ist verpflichtend und muss spätestens drei Monate nach dem Zeitpunkt erfolgen, an dem ein Unternehmen erstmals oder erneut als eine dieser Einrichtungen gilt.

Für alle Unternehmen, die bereits zum Stichtag des Inkrafttretens der NIS‑2‑Richtlinie als betroffen galten, endet diese Registrierungsfrist am 06. März 2026!

Eine fristgerechte Registrierung ist wichtig, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Darüber hinaus sind umfassende Sicherheitsmaßnahmen nachzuweisen. Werden Anforderungen nicht erfüllt, drohen:

  • Hohe Bußgelder
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • Reputationsschäden
  • Erhöhtes Risiko für Cyberangriffe
  • Verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Audits

Es lohnt sich daher, frühzeitig Transparenz über den eigenen Reifegrad zu gewinnen und Maßnahmen strukturiert umzusetzen.

  

Sie sind von NIS-2 betroffen?

Prüfen Sie umgehend, ob Sie schon registriert sind. Zudem empfehlen wir unseren NIS2 Status‑Check. Der NIS2 Status-Check ist ein spezialisiertes Auditverfahren, das über 230 Checkpunkte in 26 Prüfgruppen umfasst. Er zeigt klar:

  • Welche NIS2‑Maßnahmen Sie bereits umgesetzt haben
  • Welche spezifischen Anforderungen noch fehlen
  • Wie hoch Ihr aktueller Erfüllungsgrad ist
  • Welche nächsten Schritte notwendig sind

Sie erhalten einen 30–50 Seiten umfassenden Prüfbericht mit grafischen Erfüllungsgraden, Maßnahmenempfehlungen und einer Roadmap für die Umsetzung.

„NIS2 ist ein guter Anlass, die eigene Sicherheitsstrategieehrlich zu überprüfen. Auch ohne direkte Verpflichtung zeigt unsere LunaticNet Risiko-Basisprüfung, wo Unternehmen heute stehen – und wo Handlungsbedarf besteht, bevor Kunden, Partner oder Aufsichtsbehörden Fragen stellen.“

Michael Grove, Senior Customer Success Manager

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung zum optimalen Vorgehen für Ihr Unternehmen.